Die Erfassung und Auswertung von Befunddaten, die bei der amtlichen Fleischuntersuchung für jede Schlachtpartie erhoben werden, sind zentrale Bausteine im Tiergesundheitsmanagement und der Qualitätssicherung in Geflügelbeständen. Bereits seit Ende 2024 müssen Hähnchenmäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, eine betriebsindividuelle Beratung durch externe Fachleute in Anspruch zu nehmen, wenn die Häufigkeit der Befunde definierte Aktionswerte übersteigen und somit Handlungsbedarf aufzeigen. Ab Januar 2026 gilt diese Verpflichtung auch für die Putenmastbetriebe in der ITW.
Eine erste Auswertung und Identifizierung auffälliger Putenmastbetriebe erfolgte erstmals zum 1. November 2025: Dabei wurden insgesamt 411 Putenmastbetriebe mit auffälligen Befunden identifiziert. Darunter waren 342 Betriebe mit Putenhähnen und 69 Betriebe mit Putenhennen. Der häufigste Befund waren Veränderungen der Fußballen. Diese Betriebe sind jetzt aufgefordert, die Ursachen für die Fußballenveränderungen zu identifizieren und möglichst zeitnah abzustellen. Eine Auswertung der Befunddaten und Ermittlung auffälliger Betriebe erfolgt quartalsweise und berücksichtig Schlachtungen aus den vorangegangenen zwei Kalenderquartalen.
Im Vorfeld hatten die Experten der Arbeitsgruppe Befunddaten Geflügel anhand von Daten aus den Schlachtungen 2024 und 2025 Aktionswerte abgeleitet. Überschreitet ein Mastbetrieb einen oder gar mehrere der definierten Aktionswerte, besteht für ihn Handlungsbedarf. Die Gesamtentwicklung in den Betrieben wird nun verfolgt und regelmäßig durch die Arbeitsgruppe Befunddaten Geflügel bewertet. Entsprechende Anpassungen und die Weiterentwicklung der Systematik können dann zielgerichtet und praxisorientiert vorgenommen werden.
