Wen betrifft es, auf welche Tätigkeiten und Sojaprodukte bezieht es sich und wie kann sich ein Futtermittelunternehmen überhaupt zertifizieren lassen? Viele Fragen rund um das neue QS-Sojaplus-Zusatzmodul erreichen aktuell die Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Futtermittel in der QS-Geschäftsstelle. Das Thema ist neu für die Branche und betrifft viele Beteiligten. Zu unterschiedlichsten Fragen aus der Futtermittelbranche, von QS-Systempartnern und fremdzertifizierten Unternehmen haben die QS-Experten Antworten zusammengetragen, die den Einstieg zur Zertifizierung und die erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen zum 01.01.2024 erleichtern sollen.
In diesem Zuge hat QS zusätzlich zwei Dokumente für die Systempartner aktualisiert. Sowohl das Ereignisfallblatt Futtermittel als auch die Erläuterung zur Kennzeichnung von Futtermitteln als QS-Ware berücksichtigen nun auch Inhalte zu QS-Sojaplus. Darüber hinaus wurden in der vergangenen Woche erneut die zugehörigen Anlagen 4.2 QS-anerkannte Standards für den Sojabohnenanbau und 4.3 Anerkannte Systeme zum QS-Zusatzmodul für Futtermittelhandel und -herstellung revidiert. Weitere Informationen zu den Revisionen finden Sie in den entsprechenden Anlagen.
Das Zusatzmodul ist ab dem 1. Januar 2024 für alle Futtermittelhersteller und -händler im QS-System, die Sojaerzeugnisse verarbeiten oder handeln, verpflichtend.