Welche tierschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei der Schlachtung und welche Anforderungen müssen bei der Betäubungskontrolle und in Bezug auf Nachbetäubungssysteme beachtet werden? Diese und weitere Aspekte rund um die korrekte Umsetzung von Tierschutzvorgaben beim Schlachtprozess werden im Rahmen einer Präsenzschulung der QS-Akademie im September 2024 beleuchtet.
Die Präsenzschulung "Tierschutz im Schlachtbetrieb richtig umsetzen", die am 11. September 2024 (9:00 bis ca. 15:30 Uhr) in der QS-Geschäftsstelle in Bonn stattfindet, rückt das Thema Tierschutz bei der Schlachtung und erläutert dabei im Detail jeden einzelnen Prozessschritt - von der Annahme der Tiere bis zur Kontrolle der Entblutung. Darüber hinaus geht Referent Stefan Klune, Projektmanager und Auditor bei SGS Institut Fresenius mit langjähriger Berufserfahrung in der Fleischbranche, auf die wichtigsten gesetzliche Anforderungen rund um den Schlachtprozess ein, gibt Hintergrundinformationen zum Verhalten der der Tiere und beleuchtet im Detail die wichtigsten Anforderungen an die Betäubungskontrolle und an Nachbetäubungssysteme.
Die Veranstaltung richtet sich an Tierschutzbeauftragte in Schlachtunternehmen, an Unternehmer und Mitarbeiter von Schlachtbetrieben der Tierarten Rind und Schwein. Daneben können auch Auditoren von einer Teilnahme an der Veranstaltung profitieren.
Hinweis: Diese Schulung dient als Nachweis für die im QS-System geforderte Fortbildung für den Tierschutzbeauftragten.
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