QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) haben sich auf eine Anerkennung der QS-Zertifizierung für Futtermittellieferungen an KAT-Legehennenhalter verständigt. Damit können ab sofort QS-zertifizierte Mischfutterhersteller auf Basis Ihrer QS-Lieferberechtigung an Landwirte Legehennenfutter liefern, die nach den Anforderungen von KAT arbeiten. Ein zusätzliches Audit ist nicht mehr erforderlich.
QS-zertifizierte Mischfutterhersteller, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen im ersten Schritt mit KAT einen Markennutzungsvertrag unterzeichnen und im zweiten Schritt ihren Anerkennungswunsch in der QS-Datenbank bei ihrem Standort hinterlegen. Hierzu loggen sie sich in der QS-Datenbank ein, wählen dort den betreffenden Standort aus und setzen unter Anerkennungen
einen Haken bei Teilnahme KAT
.
Detaillierte Informationen hierzu können der Anlage 9.1 Anerkannte Standards
(Version: 01.01.2019rev01) im Leitfaden Futtermittelwirtschaft sowie der Revisionsinformation entnommen werden.