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KAT e.V. erkennt QS-Audits für QS-zertifizierte Mischfutterhersteller an

20.02.2019

19 02 20 KAT Erkennt QS Audits An

QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) haben sich auf eine Anerkennung der QS-Zertifizierung für Futtermittellieferungen an KAT-Legehennenhalter verständigt. Damit können ab sofort QS-zertifizierte Mischfutterhersteller auf Basis Ihrer QS-Lieferberechtigung an Landwirte Legehennenfutter liefern, die nach den Anforderungen von KAT arbeiten. Ein zusätzliches Audit ist nicht mehr erforderlich.

QS-zertifizierte Mischfutterhersteller, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen im ersten Schritt mit KAT einen Markennutzungsvertrag unterzeichnen und im zweiten Schritt ihren Anerkennungswunsch in der QS-Datenbank bei ihrem Standort hinterlegen. Hierzu loggen sie sich in der QS-Datenbank ein, wählen dort den betreffenden Standort aus und setzen unter Anerkennungen einen Haken bei Teilnahme KAT.

Detaillierte Informationen hierzu können der Anlage 9.1 Anerkannte Standards (Version: 01.01.2019rev01) im Leitfaden Futtermittelwirtschaft sowie der Revisionsinformation entnommen werden.


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