Schlachtbetriebe können in Zukunft die Kennnummern der Schweinemastbetriebe für die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung über die QS- und die ITW-Datenbank abfragen.
QS bietet den Mastbetrieben die Möglichkeit ihre Kennnummern zur Einordnung in die staatliche Tierhaltungskennzeichnung in die QS- und die ITW-Datenbank einzupflegen, so dass die Schlachtbetriebe diese Kennnummern über die bekannte öffentliche Schnittstelle Systempartnersuche
abrufen können. Für diesen Service von QS sind keine großen technischen Änderungen erforderlich.
In den nächsten Wochen stimmt sich QS mit Vertretern der Landwirtschaft darüber ab, wie die Kennnummern erfasst werden können. Zudem werden die technischen Arbeiten zur Erfassung und Weitergabe der Kennnummern in den Datenbanken von QS und ITW abgeschlossen.