Seit dem 1. Januar 2017 haben Lagerunternehmen, die im Auftrag anderer Systempartner QS-Fleisch und Fleischwaren lagern, für einen Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis über den Leitfaden Lagerung von Fleisch und Fleischwaren am QS-System teilzunehmen. Nach Ende der zweijährigen Übergangsfrist dürfen QS-Systempartner ab dem 1. Januar 2019 nur noch Unternehmen mit der Lagerung von Fleisch und Fleischwaren beauftragen, die über eine eigene Zulassung im QS-System verfügen.
Folglich sollten sich Unternehmen ohne eigene QS-Zulassung, die aktuell bereits QS-Ware lagern oder dies für die Zukunft planen, frühzeitig um die Zulassung ihres Unternehmens im QS-System bemühen.
Um die Systemteilnahme für Lagerunternehmen praktikabler zu gestalten, wurden die Standards IFS Food sowie IFS Logistics als gleichwertig zum QS-Leitfaden Lagerung von Fleisch und Fleischwaren anerkannt, sodass für Lagerunternehmen auch auf dieser Zertifizierungsgrundlage eine Zulassung im QS-System möglich ist.