Wie lassen sich die gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tierwohl mit den geltenden Statuten im Umwelt- und Baurecht vereinbaren? Wie können die deutschen Bauern angesichts immer höherer Tierschutzstandards vor preiswerten Importen geschützt werden? Für die Serie Landwirtschaft im Dialog
hat das Landwirtschaftsmagazin top agrar QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff zu diesen und weiteren Fragen um seine Einschätzung gebeten.
Frage: Die Initiative Tierwohl (ITW) fährt weiter in der Erfolgsspur. Warum ist die ITW aus Ihrer Sicht besser aufgestellt als z. B. das freiwillige staatliche Tierschutzlabel?
Dr. Hermann-Josef Nienhoff: Der wichtigste Punkt: Die Branche steht hinter der ITW. Über die ITW sind in den letzten Jahren bereits ca. 500 Mio. Euro in die Verbesserung des Tierwohls investiert worden - umgesetzt von Tierhaltern, belegbar und kontrolliert - und finanziert vom Lebensmitteleinzelhandel. Sie funktioniert, ist zuverlässig und schafft Planungssicherheit. Die Tatsache, dass die ITW aus dem bewährten QS-System heraus erwachsen und in der Umsetzung mit QS gekoppelt ist, bringt deutliche Vorteile. Und noch ein Punkt: Die Marktbeteiligten haben den Standard gemeinsam erarbeitet und um die richtigen Lösungen miteinander gerungen. Dieser Verständigungsprozess hat bei der praktikablen Umsetzung und Durchsetzung der ITW geholfen.
Die Diskussionen zum geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichen hingegen zeigen, dass sich die Politik in teils konträren Vorstellungen verhakt. Die Ebnung eines machbaren, anerkannten und in den Märkten akzeptierten Wegs ist so nicht zu schaffen – und die geplante Freiwilligkeit lässt an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens zweifeln. Für freiwillige Regelungen brauchen wir keinen Staat; und schon gar nicht, wenn er den Mehraufwand nicht zahlt, aber einen unübersehbaren Bürokratie- und Kontrollapparat installiert. Und last but not least fehlen dem staatlichen Ansatz die Voraussetzungen, dynamisch auf Veränderungen reagieren zu können.
Frage: Die Gesellschaft und in der Folge die Politik fordern mehr Tierwohl, das Umwelt- und Baurecht steht dem aber entgegen. Wie lassen sich die Konfliktfelder auflösen?
Nienhoff: Wir benötigen einen Verständigungsprozess zwischen Politik, Wirtschaft und Interessensgruppen und in diesem Zuge eine klare Aufarbeitung der Zielkonflikte. Hier müssen ergebnisorientiert Wege geebnet und dann zügig die notwendigen rechtlichen Änderungen angepackt werden. Da sollte die Politik mal Ernst machen, denn die aktuelle Unzufriedenheit der Erzeuger resultiert aus der Unsicherheit und der Unzuverlässigkeit. Eins ist jedenfalls unumstößlich: In der Konsequenz werden allein die Tierhalter die Maßnahmen umzusetzen haben – ohne ihre Bereitschaft mitzumachen geht es nicht.
Frage: Wenn Deutschland immer höhere Tierschutzstandards bekommt, leidet die Wettbewerbsfähigkeit. Wie können wir die deutschen Bauern vor preiswerten Importen schützen?
Nienhoff: Die Vorteile unserer Tierhalter liegen in ihrem ausgezeichneten Knowhow, den technischen und digitalen Chancen, der Marktnähe und in verstärkter Kooperation. Die Agrarmarktstrukturverordnung beispielsweise ermöglicht Erzeugerzusammenschlüsse. Selbst Preisabsprachen sind denkbar, wenn sie einem übergeordneten Ziel dienen. Das Ziel muss gesellschaftlich akzeptiert und nutzbringend für die gesamte Branche sein. Konkrete Ziele beim Tierwohl sollte meines Erachtens diese Vorrausetzung erfüllen.
Auf den Taktgeber Lebensmitteleinzelhandel
müssen wir besonders achten. Der LEH setzt auf die heimische Erzeugung. Damit gewinnt er beim Verbraucher – Stichwort regional
. Wünschen LEH oder andere Abnehmer in der Lieferkette Produkte mit definierten Tierwohlstandards, so bevorzugen sie ebenfalls die heimischen Erzeuger. Der Handel wird Tierwohlstandards fordern und fördern, die in die gesetzten Haltungsformen passen. Damit haben die deutschen Erzeuger einen Trumpf in der Hand, den sie einsetzen und ihre Wettbewerbsvorteile wie Regionalität, Knowhow, Nachhaltigkeit sowie Vertrauen der Verbraucher aktiv nutzen sollten.