Listerien können sich nahezu überall ansiedeln und schnell vermehren. Gefährlich werden sie, wenn sie in hoher Konzentration auftreten. Da dies weder das Aussehen noch den Geruch oder den Verderb frischer Lebensmittel beeinflusst, verlangen die Bakterien von der Lebensmittelproduktion ganz besondere Aufmerksamkeit.
Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL)
, eine Projektgruppe mit der Ausarbeitung einer Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis
zum Umgang mit Listerien beauftragt. Die Projektgruppe koordinierte der Lebensmittelverband Deutschland mit Sachverständigen aus der Lebensmittelproduktion, der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aus Laboratorien und der Wissenschaft. Grundlage der Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung
ist die QS-Arbeitshilfe zur Listerien-Prävention.
Den Experten war es besonders wichtig, ein abgestimmtes Konzept für Wirtschaft und Lebensmittelüberwachung zu erarbeiten. Kernbotschaft dieser notifizierten Leitlinie ist, dass Listerien nicht zwangsläufig etwas mit der Sauberkeit in einem Betrieb zu tun haben. Wichtig sei es, sich auch intensiv mit der Raumplanung und dem Materialfluss in einer Produktionsstätte zu beschäftigen. Denn so lassen sich kritische Punkte besser identifizieren und gezielt überwachen.
Die jetzt veröffentlichte Leitlinie gibt den Stand der Technik vor. Die zusammengetragenen Maßnahmen gelten als Gute Verfahrenspraxis
für Wirtschaft und amtliche Überwachung gleichermaßen. Sie ergänzen das bestehende Managementsystem für Lebensmittelsicherheit und sind freiwillig.
QS-Systempartner, die sich bereits an der QS-Arbeitshilfe für die Fleischwirtschaft orientieren, sind, was das Thema Listerien-Prävention angeht, gut aufgestellt und haben gegenüber Behörden eine valide Argumentationsgrundlage.