Seit dem 1. Januar 2024 dürfen im QS-System ausschließlich QS-Sojaplus konforme Sojabohnen/-erzeugnisse gehandelt und verarbeitet werden. Hierfür müssen sich Futtermittelunternehmen, die Soja handeln oder verarbeiten, nach QS-Sojaplus oder einem dafür anerkannten Standard gemäß unserer Anlage 4.3 (Anerkannte Systeme Zusatzmodul QS-Sojaplus für Futtermittelhandel und -Herstellung) zertifizieren lassen.
Nach welchem Standard sich die Futtermittelunternehmen zertifizieren lassen, ist in der QS-Datenbank zu hinterlegen.
Falls diese Information bis dato noch nicht in der QS-Datenbank hinterlegt wurde, möchte QS betroffene Systempartner noch einmal drauf hinweisen, dies kurzfristig nachzuholen.
Eine Anleitung, wie Sie diese Informationen betreffend Soja in der QS-Datenbank hinterlegen können, finden Sie auf unserer Website.
Welche Sojabohnen/-erzeugnisse in den Geltungsbereich des Zusatzmoduls QS-Sojaplus fallen, kann der Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus zum Zusatzmoduls QS-Sojaplus entnommen werden.