Zum 5. Februar hat QS die Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus sowie die Anlage 4.2 Anerkannte Standards für den Sojabohnenanbau und die Anlage 4.3 Anerkannte Systeme zum Zusatzmodul QS-Sojaplus für Futtermittelhandel und -herstellung revidiert.
In Anlage 4.1 hat QS hierbei klargestellt, welche Produkte aus der Gruppe 14 Ehemalige Lebensmittel, Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Lebensmittelherstellung der QS-Liste der Einzelfuttermittel (Anlage 9.5) von dem Geltungsbereich des Zusatzmoduls QS-Sojaplus ausgenommen sind.
In den Anlagen 4.2 sowie 4.3 wurde die neue Richtlinien-Version von Donau Soja und Europe Soya (Stand Januar 2024) ergänzt. Zur Anerkennung der Richtlinien-Version September 2021 bei Donau Soja und Europe Soja wurde eine Befristung bis zum 31.12.2024 ergänzt, da diese Version zu diesem Datum ausläuft.
In Anlage 4.3 ergänzte QS die Anerkennung der neuen SDNA Version von OQUALIM (Stand Februar 2024) und befristete die Anerkennung der Version mit Stand Oktober 2023 auf den 31.01.2025. Die Einschränkung auf Europe Soya Segregated
-Ware wurde für den Standard Europe Soya herausgenommen.
Weitere detaillierte Informationen zu den Revisionen finden Sie in den revidierten Dokumenten.