Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat) eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) erteilt.
Danach darf das Pflanzenschutzmittel Isonet Z gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) an Johannis- und Stachelbeere im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z gilt für den Zeitraum vom 25. April bis 22. August 2025.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.