Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD eine Notfallzulassung erteilt.
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist danach die Anwendung von Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Quassin) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den Einsatz im Freiland beschränkt und gilt vom 7. April bis zum 4. August 2025.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.