Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz von Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin und Oxathiapiprolin) für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen (Peronosporaceae cubensis) an Gurken im Gewächshaus zulässig. Die Notfallzulassung ist im Zeitraum vom 25. September 2025 bis zum 22. Januar 2026 gültig.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.