Aufgrund der Dürre kommt es in einigen Regionen zu Engpässen bei der Beschaffung von Futtermitteln. Einzelne Betreiber von Biogasanlagen haben angekündigt, Maissilage für die Verfütterung an Rinder abgegeben zu wollen. Für den Bezug von landwirtschaftlichen Primärprodukten wie Maissilage stellt QS keine Anforderungen an den Zertifizierungsstatus der Biogasanlage, so dass Betriebe von diesen Maissilage beziehen dürfen.
QS weist die Systempartner aber ausdrücklich darauf hin, dass bei Maissilage für Biogasanlagen im Einzelfall Siliermittel eingesetzt werden, die keine Futtermittelzulassung haben. In diesen Fällen ist vorab zu klären, ob die Silage als Futtermittel geeignet ist. Im Zweifelsfall ist dazu die zuständige Behörde zu kontaktieren.