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ORGAINVENT GmbH zum Kabinettsbeschluss für die Herkunftskennzeichnung

31.05.2023 | QS-Prüfzeichen | Fleischwirtschaft | QS System | Lebensmitteleinzelhandel

XX052023 ORGAINVENT Herkunftskennzeichnung

Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch gebilligt. Bei der Umsetzung, wie die Kennzeichnung in der Bedientheke nun konkret erfolgen kann und wie die Dokumentation dazu auszusehen hat, kann das System des QS-Bündlers ORGAINVENT GmbH genutzt werden.

Vorgesehen ist die Ausweitung der Herkunftsangaben bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch in der Bedientheke. Analog zur Kennzeichnung von vorverpacktem Fleisch soll die Angabe des Aufzucht- und Schlachtlandes verpflichtend werden. Freiwillig kann auch das Land der Geburt angegeben und der Begriff Ursprung verwendet werden, wenn die Geburt, Mast und Schlachtung im gleichen Land erfolgt sind.

Gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen wird die Grundlage für eine funktionierende Informationskette geschaffen und der Wahrheitsgehalt der bereitgestellten Angaben für den Kunden durch neutrale Kontrollen abgesichert. Hier setzt QS ein: Mit seinen neutralen und unabhängigen Kontrollen sowie verbindlichen Vorgaben aller in der Lebensmittelkette beteiligten Produktionsstufen bietet das QS-System bestmögliche Sicherheit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln. Eine systematische Dokumentation ist dabei der Schlüssel für eine gesicherte Rückverfolgbarkeit. ORGAINVENT unterstützt ihre Teilnehmer in der täglichen Arbeit rund um Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, korrekte Kennzeichnung und Erstellung von Kundeninformationen.

 

Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung von ORGAINVENT GmbH.


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