Die Kriterien für Arbeitskleidung, die für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten genutzt werden soll, regelt die BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz. Die Richtlinie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) legt u.a. fest, dass geeignete Arbeitskleidung aus einem Polyester/Baumwolle-Mischgewebe (mind. 65% Polyester) hergestellt sein muss. Die Mindeststoffdichte (Grammatur) wurde nunmehr im Zuge einer Überprüfung von 250 g/m² auf 245 g/m² leicht abgesenkt.
Laut BVL gilt die neue Regelung ab sofort und wird bei der nächsten Überarbeitung der BVL-Richtlinie entsprechend berücksichtigt.
Generell gilt: Sofern Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit Umgang mit gefährlichen Chemikalien haben, muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden, welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden müssen. Diesbezüglich sind entsprechende Herstellerhinweise zu beachten.