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Pflanzenschutz - Notfallzulassungen für Exirel und Insegar

14.05.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Ab Mitte Mai können Obsterzeuger auf das Pflanzenschutzmittel Exirel zurückgreifen. Zusätzlich hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für Insegar erteilt.

Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) darf gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) an Süß- und Sauerkirsche vom 5. Mai bis 1. September 2021 eingesetzt werden. Außerdem ist ein Einsatz an Roter, Weißer und Schwarzer Johannisbeere sowie an Heidelbeeren gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15. Mai bis 11. September 2021 genehmigt. Darüber hinaus darf das Insektizid an Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15. Juni bis 12. Oktober 2021 eingesetzt werden.

Die Notfallzulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) gilt für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden und ist für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 11. September 2021 gültig.

Alle weiteren Details zu beiden Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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