Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird die Kultur Sojabohne neben der bisherigen Zuordnung als Ackerbaukultur (Einsatzgebiet Ackerbau) ab sofort auch dem Hülsengemüse (Einsatzgebiet Gemüsebau) zugeordnet. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer am 8. November 2022 veröffentlichten Fachmeldung mit.
Damit dürfen Pflanzenschutzmittel, die eine Zulassung für die Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen besitzen, ab sofort auch bei Sojabohnen zum Einsatz kommen.
Somit ist die Verwendung der Sojabohne auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich (z. B. als Edamame). Näheres hierzu regelt die Beschreibung der zugelassenen Anwendung. Bei Anwendungen, die für Sojabohne nicht geeignet sind, wird die Sojabohne explizit von der Zulassung ausgenommen (z. B. Hülsengemüse (ausgenommen: Sojabohne).
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