Mit Wirkung zum 21. Juli 2023 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel KERES (Wirkstoff Propyzamid, GP-Nr. 006220-00/053) die Genehmigung für den Parallelhandel widerrufen.
Der Widerruf ist nach BVL-Angaben nur auf Pflanzenschutzmittel mit der angegebenen GP-Nummer, beschränkt In Bezug auf den Widerruf wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Damit ist das Pflanzenschutzmittel KERES mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden.
Eine Übersicht zu allen derzeit widerrufenen und ruhenden Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.