Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Pflanzenschutzmittel Merpan 48 SC - BVL widerruft Zulassung zum 21. Januar 2025

18.02.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Mit Wirkung zum 21. Januar 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Merpan 48 SC (Zul.-Nr.: 007031-00) mit dem Wirkstoff Captan widerrufen. Der Widerruf, über den das BVL über eine am 13. Februar 2025 veröffentlichte Fachmeldung informierte, erfolgt von Amts wegen. Nach BVL-Angaben gelten im Zuge des Widerrufs für Merpan 48 SC keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Merpan 48 SC war bisher in Kernobst zur Bekämpfung von Schorf (Venturia spp.), Bitterfäule (Glomerella cingulata) und Lagerschorf (Venturia inaequalis) sowie in Süß- und Sauerkirschen gegen Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) zugelassen.

Die widerrufene Zulassung liegt darin begründet, dass ein im Pflanzenschutzmittel enthaltener Beistoff Formaldehyd freisetzen kann. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 listet die Beistoffe auf, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 27 unzulässig ist. Unter Nummer 42 dieser Liste ist Formaldehyd als verbotener Beistoff aufgeführt (Verordnung (EU) 2021/383). Der im genannten Pflanzenschutzmittel enthaltene Beistoff Hexamin (CAS 100-97-0) setzt durch Hydrolyse Formaldehyd frei, weshalb davon auszugehen ist, dass ein Beistoff gemäß Anhang III vorliegt.


zurück nach oben