Mit Bescheid vom 30. Oktober 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung der Anwendung 027207-00/03-004 für das Pflanzenschutzmittel Veriphos (Wirkstoff Kaliumphosphonat) von Heidelbeer-Arten auf Heidelbeeren eingeschränkt.
Bedingt durch den Bescheid ist damit die Anwendung nur noch in Heidelbeeren zulässig. Die zuvor zugelassene Anwendung 027207-00/03-004 an Heidelbeer-Arten umfasste die Kulturen Heidelbeere, Preiselbeere/Großfrüchtige Moosbeere und Cranberry. Von der Einschränkung der Anwendung ist neben dem Pflanzenschutzmittel Veriphos auch die Vertriebserweiterung LBG-01F34 (Zul.-Nr.: 027207-60) betroffen.
Die Beschränkung des Anwendungsgebiets 027207-00/03-004 auf Heidelbeeren liegt darin begründet, dass eine Überschreitung des derzeit geltenden Rückstandshöchstgehaltes in Preiselbeeren von 2 mg/kg nicht ausgeschlossen werden kann.
Nach BVL-Angaben könnte zukünftig die Anwendung für die Kulturen Preiselbeere und Cranberry wieder zugelassen werden, sofern ein ausreichend hoher Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wurde.