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QM-Milch: Neue Grenzwerte und Meldepflichten für Futtermittelunternehmen

13.06.2024 | Tierhaltung/Transport | Futtermittelwirtschaft | QS System

24 02 01 Revision Kontrollplan Aflatoxin B1 Teaser

Zum 1. Juli 2024 treten die neuen Grenzwerte und Meldepflichten gemäß der neuen Futtermittelvereinbarung vom QM-Milch e.V. in Kraft. Diese sind relevant für alle QS-Futtermittelunternehmen (Herstellung und Handel), die Einzel- und Mischfuttermittel für Milchkühe an Milchviehhalter liefern, die am QM-Milch-System teilnehmen.

So müssen Futtermittelunternehmen, die die Anerkennung durch QM-Milch nutzen, Überschreitungen bei Parametern, die in der Futtermittelvereinbarung mit dem QM-Milch e.V. benannt sind, unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden an QS und den QM-Milch e.V. melden.

Darüber hinaus gilt für Aflatoxin B1 ab dem 1. Juli 2024 ein neuer QM-Milch-Höchstgehalt von
0,0025 mg/kg (2,5 ppb) und ein neuer QM-Milch-Aktionsgrenzwert von 0,001 mg/kg (1ppb).

Die neuen Grenzwerte und Meldepflichten werden zum 1. Juli 2024 in den Leitfaden Futtermittelmonitoring sowie in die dazugehörige Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte aufgenommen.


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