Zum 1. Juli 2024 treten die neuen Grenzwerte und Meldepflichten gemäß der neuen Futtermittelvereinbarung vom QM-Milch e.V. in Kraft. Diese sind relevant für alle QS-Futtermittelunternehmen (Herstellung und Handel), die Einzel- und Mischfuttermittel für Milchkühe an Milchviehhalter liefern, die am QM-Milch-System teilnehmen.
So müssen Futtermittelunternehmen, die die Anerkennung durch QM-Milch nutzen, Überschreitungen bei Parametern, die in der Futtermittelvereinbarung mit dem QM-Milch e.V. benannt sind, unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden an QS und den QM-Milch e.V. melden.
Darüber hinaus gilt für Aflatoxin B1 ab dem 1. Juli 2024 ein neuer QM-Milch-Höchstgehalt von
0,0025 mg/kg (2,5 ppb) und ein neuer QM-Milch-Aktionsgrenzwert von 0,001 mg/kg (1ppb).
Die neuen Grenzwerte und Meldepflichten werden zum 1. Juli 2024 in den Leitfaden Futtermittelmonitoring sowie in die dazugehörige Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte aufgenommen.