QS hat ein Infoblatt veröffentlicht, in dem die QS-Systemteilnahme für Erzeuger mit einem GLOBALG.A.P. Option 2-Zertifikat Schritt für Schritt erklärt wird. Das Infoblatt kann auf der QS-Unternehmensseite in einer deutschsprachigen, englischen und spanischen Version angesehen und heruntergeladen werden.
Im Herbst 2017 hatte der Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln beschlossen, dass auch Erzeuger mit einem GLOBALG.A.P. Option 2-Zertifikat unter bestimmten Voraussetzungen Obst und Gemüse ins QS-System liefern können und dabei die einzelnen Schritte für die Systemteilnahme festgelegt.
Die Registrierung der Erzeugerbetriebe in der QS-Datenbank wird durch einen QS-Bündler vorgenommen. Diese und alle weiteren mit der Registrierung einhergehenden Aufgaben des Bündlers wurden in der letzten Sitzung des QS-Fachbeirats Obst, Gemüse, Kartoffeln im März 2018 definiert und werden mit Gültigkeit zum 1. Mai 2018 in einer Anlage zum Leitfaden Bündler Landwirtschaft/Erzeugung festgehalten.
Mit der Erweiterung der GLOBALG.A.P-Anerkennung wird ein weiterer wichtiger Schritt bei der grenzübergreifenden Lebensmittelsicherheit geleistet und Mehraufwand durch Doppelauditierungen vermieden.