Am nächsten Stichtag, dem 1. August 2022, wird der Therapieindex neu berechnet. Somit sind Rinder und Schweine haltende Betriebe, die am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen aufgerufen, ihre Monitoringdaten – also Tierarzt-Belege oder Nullmeldung, sofern keine Antibiotika angewendet wurden – aus dem 1. Halbjahr 2022 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank zu hinterlegen. Sind die Monitoringdaten unvollständig, kann der Therapieindex nicht berechnet werden und damit droht der Entzug der Lieferberechtigung ins QS-System zum 8. August 2022. Deshalb sollten Tierhalter, die am Antibiotikamonitoring teilnehmen, rechtzeitig prüfen, ob ihre Daten vollständig in der Antibiotikadatenbank vorliegen.
Seit dem Januar 2022 ist die Abgabe von Nullmeldungen auch in der HIT-Datenbank verbindlich, wenn Betriebe zur Meldung von Arzneimittelanwendungen oder -abgaben verpflichtet sind. Als Service von QS können die entsprechenden Daten aus der QS-Antibiotikadatenbank mit Einverständnis des Tierhalters an die HIT-Datenbank übertragen werden, um den Meldeaufwand für die Tierhalter zu verringern. Für die Weiterleitung muss der Tierhalter in der HIT-TAM-Datenbank lediglich eine Tierhalter-Erklärung bezüglich Dritter abgeben – danach läuft die Datenübertragung automatisch. Eine Anleitung zur Einrichtung der Meldeberechtigung stellen wir in der Funktionsübersicht für Tierhalter zur Verfügung (Kapitel 5.1). Die Übermittlung der Nullmeldung an die Datenbank HIT-TAM setzt voraus, dass in der QS-Antibiotikadatenbank eine Nullmeldung je Kalenderhalbjahr hinterlegt wurde.
Monitoringdaten, die an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden sollen, müssen bis spätestens zum 13. Juli 2022 in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegt werden, um fristgerecht in der HIT-Datenbank vorzuliegen.