Damit Kulturpilze als QS-Ware vermarktet werden dürfen, muss zuvor die gesamte Produktion und somit die vollständige Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden haben.
Eine Vermarktung als QS-Ware ist dagegen nicht zulässig, wenn Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben bezogen wurde. In Bezug auf die Substratherstellung und Inokulation ist keine Teilnahme am QS-System erforderlich.