Mit der Revision zum 1.1.2022 wurde für Einzelfuttermittelhersteller und Händler neue Analysenparameter in die QS-Kontrollpläne intergiert. So müssen nun Mais- und Maiserzeugnisse auf Fumonisine B1/B2, Hafer- und Hafererzeugnisse auf T2/HT2-Toxine sowie Wiederkäuerfette auf unlösliche Verunreinigungen analysiert werden.
Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, QS-anerkannte Labore mit der Analyse dieser Parameter zu beauftragen. Eine Liste der QS-anerkannten Labore mit Ihren entsprechenden Laborprofilen finden Sie hier.