Seit dem 15. August können Schweinehalter ihre Primärdaten zur Berechnung ihres einzelbetrieblichen CO2-Fußabdrucks in einer Eingabemaske der neuen QS-Klimaplattform dokumentieren. Diese Datenerhebung über das QS-System ermöglicht den Landwirten – auf Wunsch – auch gegenüber Dritten einen CO2-Fußabdruck für die Schweinemast vorzuweisen. So hat die Land- und Fleischwirtschaft eine einheitliche und effiziente Plattform, über die sie die regulatorischen Anforderungen zur CO2-Bilanzierung erfüllen können und die Klimaleistungen der Branche sichtbar machen. Das Angebot ist freiwillig und für alle QS-Systempartner kostenfrei.
Für Schweinhalter und ihre Bündler sowie Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Lebensmittelhandels bietet die QS-Akademie kostenfreie Seminare zur Einführung und zum Umgang mit der neuen QS-Klimaplattform an:
Online-Seminar für Schweinehalter: 26.08.2025, 10 bis ca. 12 Uhr
Nach Eingabe der Primärdaten erfolgt eine Berechnung des CO2-Werts erstmals Ende September. Danach kann der Schweinhalter anhand eines klar definierten Rollen-Rechte-Systems Ergebnisse über die QS-Klimaplattform an seine Schlachtunternehmen übermitteln. Der einzelbetriebliche CO2-Fußabdruck berechnet sich auf Grundlage eines von den Landwirtschaftskammern Niedersachsen und NRW, der LfL Bayern, dem Thünen Institut und der KTBL erarbeiteten harmonisierten Berechnungsmodells.
Weitere Informationen zur QS-Klimaplattform finden Sie hier.
Die Klimaplattform erreichen Sie unter qs-klimaplattform.de