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QS-Rindermast: Sperre bei unvollständigen Stammdaten ab 1. Juli 2025

26.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Rind | Antibiotika | QS System | Auditoren

20 10 14 Start Schlachtbefunddatenerfassung Rind Teaser

Ab dem 1. Juli 2025 überprüft QS die Stammdaten sämtlicher QS-Rindermastbetriebe in der QS-Antibiotikadatenbank auf Vollständigkeit. Fehlen Angaben zur durchschnittlich belegten Tierplatzzahl oder zur betreuenden Tierarztpraxis, wird die Lieferberechtigung des Betriebs im QS-System automatisch entzogen.

Sobald die fehlenden Daten nachgemeldet wurden, erfolgt die Entsperrung ebenfalls automatisch – im Rahmen des nächtlichen Datenabgleichs.

Diese Regelung betrifft ausschließlich QS-Betriebe mit Rindermast. Andere Produktionsarten innerhalb kombinierter Betriebe bleiben von der Maßnahme unberührt.

Ziel dieser Prüfung ist eine vollständige Datenerfassung im Rahmen des QS-Antibiotikamonitorings, das seit Anfang 2023 auch für Rindermastbetriebe verpflichtend ist.


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