Ab dem 1. Juli 2025 überprüft QS die Stammdaten sämtlicher QS-Rindermastbetriebe in der QS-Antibiotikadatenbank auf Vollständigkeit. Fehlen Angaben zur durchschnittlich belegten Tierplatzzahl oder zur betreuenden Tierarztpraxis, wird die Lieferberechtigung des Betriebs im QS-System automatisch entzogen.
Sobald die fehlenden Daten nachgemeldet wurden, erfolgt die Entsperrung ebenfalls automatisch – im Rahmen des nächtlichen Datenabgleichs.
Diese Regelung betrifft ausschließlich QS-Betriebe mit Rindermast. Andere Produktionsarten innerhalb kombinierter Betriebe bleiben von der Maßnahme unberührt.
Ziel dieser Prüfung ist eine vollständige Datenerfassung im Rahmen des QS-Antibiotikamonitorings, das seit Anfang 2023 auch für Rindermastbetriebe verpflichtend ist.