Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Vorgaben im staatlichen Antibiotikamonitoring für Tierärzte, die Enten haltende Betriebe betreuen.
Künftig müssen Antibiotikabelege für Enten zusätzlich zur QS-Antibiotikadatenbank auch an die staatliche Antibiotikadatenbank HIT-TAM gemeldet werden. Um eine doppelte Meldung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Antibiotikabelege für Enten direkt von der QS-Antibiotikadatenbank an HIT-TAM weiterleiten zu lassen. Voraussetzung hierfür ist eine sogenannte Tierarzt-Erklärung, die in der HIT-TAM-Datenbank angelegt wird.
Die Meldung für das erste und zweite Halbjahr 2026 muss jeweils bis zum 14. Januar des Folgejahres erfolgen.
Die Meldepflicht betrifft ausschließlich Tierärzte. Entenhalter selbst sind nicht meldepflichtig.
Weitere detaillierte Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die HIT-TAM-Datenbank auf ihren jeweiligen Websites zur Verfügung.
