Mit Nachricht vom 12. August 2022 und mit weiterer Nachricht vom 19. August 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierhaltKennzG) sowie den Entwurf der 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt.
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH als Trägerin der QS-Prüfsystems kommt hiermit der Aufforderung des BMEL um Stellungnahme nach.
Der Gesetzesentwurf wird wie vorgelegt insgesamt abgelehnt. Mit dem Entwurf wird weder eine Weiterentwicklung der Tierhaltung zu mehr Tierwohl noch eine höhere Verbrauchertransparenz erreicht. Vielmehr besteht bei Umsetzung des Entwurfes das Risiko, sämtliche bisherigen Bemühungen zur Förderung des Tierwohls und der höheren Verbrauchertransparenz zu gefährden.
Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Einbindung und Überprüfung der teilnehmenden Betriebe, da diese Aspekte für das QS-System von großer Relevanz sind. Auf weitere Kritikpunkte wird deshalb hier nicht eingegangen.
Die vollständige Stellungnahme mit den Kritikpunkten im Einzelnen finden Sie hier.