Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 hat QS den Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastgeflügel angepasst und Neuerungen zur Einbindung von Mastelterntieren ergänzt sowie eine Aktualisierung des Wirkstoffkataloges für Geflügel vorgenommen.
Ab dem kommenden Jahr werden im QS-Antibiotikamonitoring alle Mastelterntierbetriebe (Hähnchen, Puten) erfasst. Für diese müssen alle ab dem 1. Januar 2020 erfolgten Antibiotikaanwendungen und -abgaben in der Datenbank erfasst werden. Zum 1. April 2020 müssen die Mastelterntierbetriebe vollständig, d.h. mit vollständigen Stammdaten und der Verknüpfung mit einem Tierarzt, in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Andernfalls verlieren die Betriebe ihre Lieferberechtigung in das QS-System. Analog zur Anmeldung im QS-System beginnt die Erfassung mit dem Zeitpunkt der Einstallung; die Aufzuchtphase der Mastelterntiere wird dagegen nicht betrachtet. Ist eine im Bestand gehaltene Herde vor dem 1. Januar 2020 eingestallt worden, müssen die Angaben hierzu in der Antibiotikadatenbank hinterlegt werden.
Im Zuge der Revision des Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastgeflügel wurde auch der QS-Wirkstoffkatalog für Geflügel aktualisiert und um alle Wirkstoffe ergänzt, die auf Geflügel umgewidmet werden können. Gleichzeitig beinhaltet die Aktualisierung Präparat-spezifische Wartezeiten. Unabhängig von der Präparat-spezifischen Wartezeit ist eine Mindestwartezeit von zwei Tagen für alle Tierarzneimittel einzuhalten. Maßgebend für den QS-Wirkstoffkatalog Geflügel sind alle für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassenen Tierarzneimittel in Deutschland.