QS revidierte zum 01. Juli 2024 den Leitfaden Futtermittelmonitoring.
Aufgrund der neuen Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung mit dem QM-Milch e.V. ergaben einige Änderungen:
Zum einen wurden der neue QM-Milch-Aktionsgrenzwert und QM-Milch-Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln, die für die Verfütterung an Milchkühe in QM-Milch-Betrieben bestimmt sind, in den Leitfaden aufgenommen und beschrieben.
Zum anderen wurden die zusätzlichen Meldepflichten eine Lieferberechtigung bei QM-Milch angepasst. So müssen Futtermittelunternehmen, die die Anerkennung durch QM-Milch nutzen, Überschreitungen bei Parametern, die in der Futtermittelvereinbarung mit dem QM-Milch e.V. benannt sind, zukünftig unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden an QS und den QM-Milch e.V. melden.
Zusätzlich revidierte QS die Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte sowie die Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne zum Leitfaden Futtermittelmonitoring und aktualisierte die Erläuterungen zum Ereignis- und Krisenmanagement.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen revidierten Dokumenten.