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Revision des Leitfadens Futtermittelmonitoring

02.07.2024 | Tierhaltung/Transport | Futtermittel | QS System

24 02 01 Revision Kontrollplan Aflatoxin B1 Teaser

QS revidierte zum 01. Juli 2024 den Leitfaden Futtermittelmonitoring.

Aufgrund der neuen Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung mit dem QM-Milch e.V. ergaben einige Änderungen:

Zum einen wurden der neue QM-Milch-Aktionsgrenzwert und QM-Milch-Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln, die für die Verfütterung an Milchkühe in QM-Milch-Betrieben bestimmt sind, in den Leitfaden aufgenommen und beschrieben.

Zum anderen wurden die zusätzlichen Meldepflichten eine Lieferberechtigung bei QM-Milch angepasst. So müssen Futtermittelunternehmen, die die Anerkennung durch QM-Milch nutzen, Überschreitungen bei Parametern, die in der Futtermittelvereinbarung mit dem QM-Milch e.V. benannt sind, zukünftig unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Bekanntwerden an QS und den QM-Milch e.V. melden.

 

Zusätzlich revidierte QS die Anlage 8.2 Tabelle Höchstgehalte und QS-Richtwerte sowie die Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne zum Leitfaden Futtermittelmonitoring und aktualisierte die Erläuterungen zum Ereignis- und Krisenmanagement.

Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen revidierten Dokumenten.


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