Zum 1. März revidiert QS einige Leitfäden und Erläuterungen der Stufe Landwirtschaft.Die Änderungen im Leitfaden Landwirtschaft Elterntierhaltung Geflügel sind in Anlehnung an die Revisionen des Leitfadens Landwirtschaft Geflügelmast vom 01.01.2024 nahezu deckungsgleich.
Darüber hinaus wurden elterntierspezifische Anpassungen vorgenommen, wie z. B. eine Konkretisierung im Kriterium Platzangebot. Die Anforderungen zur Notstromversorgung wurden bzgl. der erforderlichen Technik-Checks unter Last für Elterntiere von Hähnchen sowie Puten harmonisiert.
Die Revision der Leitfäden Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelmast betrifft die Anforderungen an Regionalfenster-Lizenznehmer, sowie eine Klarstellung der QS-Definition landwirtschaftlicher Selbstmischer. In den Erläuterungen zur Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelmast und Elterntierhaltung wurden u.a. Anpassungen beim QS-Modul Sojaplus vorgenommen, sowie für Selbstmischer bei der Futtermittelherstellung. Die Erläuterungen für die Schweinehaltung beinhalten darüber hinaus eine Anpassung der Anforderungen an das Beschäftigungsmaterial. Die Eigenkontrollchecklisten wurden ebenfalls geringfügig überarbeitet.
Weitere detaillierte Informationen zu den Revisionen finden Sie in den revidierten Dokumenten.