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Revision der Leitfäden Futtermittelwirtschaft, Futtermittelmonitoring und QS-Inspektion für Kleinsterzeuger

02.07.2018 | Futtermittel

18 06 29 Revision Leitfäden FUMI

Bedingt durch die weiter fortschreitende Harmonisierung mit anderen internationalen Standartgebern im Bereich der Futtermittelwirtschaft, ergeben sich Änderungen in den Leitfäden Futtermittelwirtschaft, Futtermittelmonitoring und QS-Inspektion für Kleinsterzeuger. Die betreffenden Leitfäden wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2018 revidiert und können ab sofort im Dokumentencenter der QS-Webseite angesehen und heruntergeladen werden.

Im Leitfaden Futtermittelwirtschaft und QS-Inspektion für Kleinsterzeuger wurde ein Sonderfall für den Bezug von (ehemaligen) Lebensmitteln von einem Lebensmittelhersteller aufgenommen. Da es beispielsweise aufgrund von begrenzten Kapazitäten für Futtermittelhersteller nicht immer möglich ist, alle vom Lebensmittelhersteller gelieferten Rohwaren selber aufzubereiten, kann diese Überschussware ab sofort an weitere Futtermittelhersteller (Aufbereiter) verkauft werden.

Weiterhin wurde in der Anlage 10.2 und im Leitfaden Futtermittelmonitoring festgelegt, dass für getrocknete Produkte eine Reduzierung der Dioxin-Analysehäufigkeit in Abhängigkeit von der Trocknungsart möglich ist. Ferner wurde im Zuge der Revision die Anlage 10.7 um die genauen Bezeichnungen der relevanten Nebenerzeugnisse aus pflanzlichen Ölen und Fetten ergänzt.

Diese und alle weiteren Änderungen können den aktualisierten Leitfäden Futtermittelwirtschaft, Futtermittelmonitoring und QS-Inspektion für Kleinsterzeuger entnommen werden.

Detaillierte Informationen zu allen weiteren Leitfäden-Änderungen finden Sie in den Revisionsinformationen zu den Leitfäden Futtermittelwirtschaft, Futtermittelmonitoring und QS-Inspektion für Kleinerzeuger.


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