Am 1. Januar 2020 wird eine neue Version des Leitfadens Befunddaten in der Geflügelschlachtung gültig. Die revidierte Fassung enthält wesentliche Änderungen bei der Angabe von Verwurfsgründen sowie bei der Erfassung von Brusthautveränderungen.
Zukünftig werden fünf Verwurfsgründe unterschieden:
- Veränderungen der inneren Organe
- Haut- und Muskelveränderungen
- Abmagerung
- Abweichungen am Schlachtkörper
- Sonstiges
Die Schlachtbetriebe müssen zukünftig die Anzahl der Tiere je Verwurfsgrund angeben.
Ferner müssen Brusthautveränderungen künftig in drei Klassen erfasst und der Anteil der Tiere je nach Klasse in der Datenbank angegeben werden. Daneben muss für jede Anlieferungspartie das Datum der Einstallung zur Mast angegeben werden. Weiterhin müssen die Schlachtbetriebe Informationen zum verwendeten Kamerasystem melden.
Bei Fragen oder Anmerkungen melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns.