Aufgrund einer Klarstellung wurde der Leitfaden Futtermittelmonitoring zum 1. August 2019 revidiert. Die neue Fassung kann ab sofort im Dokumentencenter der QS-Webseite angesehen und heruntergeladen werden.
Die Klarstellung bezieht sich ausschließlich auf Änderungen, die im Zuge der letzten Revision des Leitfadens (1. Juli 2019) bezüglich der Untersuchung von Mykotoxinen in Zuckerrübenschnitzeln vorgenommen wurden. Im Kapitel 6.4.4 Kontrollplan Knollen und Wurzeln, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse sowie für (Zucker-) Rohrmelasse und Vinasse
wurde die Fußnote 4 wie folgt angepasst:
(…) Unabhängig davon gilt bei Überschreitung der QS-Richtwerte: QS sowie die Abnehmer der Ware müssen informiert und der analysierte Wert mitgeteilt werden. Bei Futtermittellieferungen an den Tierhalter zur direkten Verfütterung muss eine Einsatzempfehlung (prozentuale Einsatzbegrenzung für die Ration) erfolgen.
Im Kapitel 6.5.1 Kontrollplan für Händler von Einzelfuttermitteln
wurde unter Fußnote 15 eine gleichlautende Formulierung ergänzt.
Diese Änderung des Leitfadens können Sie der Revisionsinformation entnehmen. Außerdem finden Sie diese sowie den revidierten Leitfaden auf unserer Website im Dokumentencenter.