Ende Juli informierte die ADAMA Deutschland GmbH darüber, dass die Charge 411112657 des von ihr in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmittels Nimrod EC (Zulassungsnummer: 00A281-00) eine Spezifikationsabweichung von der Zulassung infolge einer Verunreinigung mit den Wirkstoffen Novaluron und Methomyl aufweist. Im Zuge des umgehend vom Zulassungsinhaber eingeleiteten Rückruf durfte die betroffene Charge weder in Verkehr gebracht noch angewendet werden. Am 11. August 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Fachmeldung zum Rückruf veröffentlicht und darin eine Abschätzung zur Höhe möglicher Rückstände an Novaluron und Methomyl nach erfolgter Anwendung von Nimrod EC getroffen.
Danach sind Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) mit dem Wirkstoff Methomyl bei einem fachgerechten Einsatz des Pflanzenschutzmittels Nimrod EC nicht sehr wahrscheinlich. Dagegen kann für den Wirkstoff Novaluron die Einhaltung der RHG in Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren und damit die Verkehrsfähigkeit der Früchte nicht mit letzter Sicherheit bestätigt werden. Zusätzlich ist nach BVL-Angaben eine RHG-Überschreitung für Novaluron in Gewürzgurken nicht auszuschließen.
Da im QS-System sowohl RHG-Überschreitungen sowie Nachweise von für die Kultur unzulässigen Wirkstoffen zu Beanstandungen und Sperrungen führen können, empfiehlt QS seinen Systempartnern im Zweifelsfall Vorernteanalysen zu veranlassen.
Weiterführende Informationen zur Spezifikationsabweichung beim Pflanzenschutzmittel Nimrod EC finden Sie auf der Webseite des BVL.