Im Jahr 2025 befasste sich der unabhängige QS‑Sanktionsbeirat mit insgesamt 388 Sanktionsfällen. Neben Maßnahmen wie Rügen, zusätzlichen Kontrollen sowie zeitweisen oder dauerhaften Sperren für die Teilnahme am QS‑System wurden in 297 Fällen Vertragsstrafen gegen Systempartner verhängt. Die vereinnahmten Gelder kommen vollständig den QS‑Wissenschaftsfonds zugute und unterstützen damit Forschungsprojekte rund um Lebensmittelsicherheit und Tierschutz.
Von den 388 verhandelten Fällen entfielen 266 auf die Systemkette Fleisch und Fleischwaren; weitere 122 Fälle betrafen Systempartner der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln.
Mehrmals jährlich entscheidet der Sanktionsbeirat in seinen Sitzungen auf Grundlage der Ergebnisse aus QS‑Audits und Monitoringprogrammen über die Fälle, in denen schwere Verstöße gegen relevante QS‑Anforderungen festgestellt wurden. Das fünfköpfige Gremium tagt unter dem Vorsitz eines Richters und prüft für jeden Fall, ob und in welcher Form Sanktionen angemessen sind. Vor jeder Sitzung haben die betroffenen Systempartner die Möglichkeit, schriftlich zu den festgestellten Verstößen Stellung zu nehmen.
