Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus einerseits und der Afrikanischen Schweinepest andererseits erweist sich die Durchführung von Audits in Risiko- bzw. Restriktionsgebieten als zunehmend schwierig. Um die Lieferberechtigung der Betriebe aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Integrität des Systems zu gewähren, ermöglicht QS in der aktuellen Lage unter definierten Voraussetzungen die Durchführung von Remote-Kontrollen.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Audits möglichst vor Ort durchzuführen und dabei geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Bei Betrieben, bei denen ein Audit vor Ort nicht realisierbar ist, wird den Zertifizierungsstellen ab dem 15. November 2020 die Möglichkeit gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen Remote-Kontrollen zur Verlängerung der Lieferberechtigung um maximal ein Jahr durchzuführen. Diese Möglichkeit ist zunächst bis zum 30. April 2021 befristet. Eine Remote-Kontrolle ist mit der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel verbunden und darf nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Systempartners durchgeführt werden. Remote-Kontrollen müssen eine ausführliche Dokumentenprüfung, Interviews mit den Verantwortlichen und möglichst auch einen virtuellen Betriebsrundgang umfassen. Über die Durchführbarkeit einer Remote-Kontrolle entscheidet die zuständige Zertifizierungsstelle im jeweiligen Einzelfall, ein Anspruch des Systempartners hierauf besteht nicht.
Mit der beschriebenen Regelung will QS den Infektionsschutz bei seinen Systempartnern und bei den Auditierenden bestmöglich gewährleisten.