Während der Teilnahme am QS-System müssen Tierhalter regelmäßig eine Eigenkontrolle durchführen. Hierfür stellt QS tierartspezifische Arbeitshilfen in Form von Eigenkontrollchecklisten zur Verfügung, die die Systempartner dabei unterstützen, die Eigenkontrolle auf ihrem Betrieb durchzuführen. Die Checklisten geben den jeweils zugrundeliegenden Leitfaden nicht im Detail wieder, sondern fassen jene Punkte zusammen, die sinnvollerweise einmal jährlich überprüft werden sollen.
Als zusätzlichen Service bietet QS seit Ende Februar 2024 eine App an, mit der die Nutzer die Checklisten zur Eigenkontrolle auf dem Laptop im Web oder auf dem Smartphone erstellen, einsehen und bearbeiten können. Die App spiegelt inhaltlich dieselben Punkte wieder wie die Arbeitshilfen.
Die Eigenkontrollcheckliste und die App können als Ganzes oder in Teilen verwendet sowie an einem Termin oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten über das Jahr ausgefüllt werden. Entscheidend ist, dass zum Erstaudit und anschließend mindestens einmal pro Kalenderjahr eine vollständige Eigenkontrolle durchgeführt und dokumentiert ist. Bei der Durchführung der Eigenkontrolle ist zudem eine Unterstützung durch externe Experten (z. B. Techniker, Berater oder Tierarzt) möglich.
Hinweis: Die jährliche Eigenkontrolle ersetzt nicht die tägliche Tierkontrolle.