Nach aktuellen Medienberichten geben sich derzeit verstärkt Tierschutzaktivisten als Auditoren von Qualitätssicherungssystemen aus, um sich unerlaubt Zutritt zu Tierhaltungsbetrieben zu verschaffen.
Bei konkreten Verdachtsfällen sollen sich Tierhalter bei ihrem Bündler bzw. der zuständigen Zertifizierungsstelle erkundigen, ob diese das Audit beauftragt haben. Im Falle von durch QS beauftragte Sonderaudits können sich die Auditoren durch eine entsprechende Legitimationserklärung ausweisen. Wird diese seitens der Auditoren nicht erbracht, empfiehlt QS, den Personen den Zutritt zu verweigern und den Bündler und die Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.