Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Logistikdienstleister zu einer Teilnahme am QS-System verpflichtet, die im Auftrag von QS-Systempartnern Fleisch und Fleischwaren transportieren. Damit dürfen auch von Logistikdienstleistern beauftragte Subunternehmen keine QS-Ware ohne eigene QS-Zertifizierung transportieren. Da aufgrund vermehrter Anfragen zur QS-Zertifizierung bei vielen Zertifizierungsstellen Audittermine nicht mehr fristgerecht vor dem 1. Januar 2024 realisiert werden können, hat QS eine Übergangsregelung getroffen.
Sollte bei den Transport-Unternehmen bis Ende 2023 kein Audit erfolgen können, müssen diese mit der Zertifizierungsstelle einen Audittermin vor dem 31. März abgestimmt haben und sich diesen schriftlich bestätigen lassen, um ab dem 1. Januar weiterhin QS-Ware transportieren zu dürfen. Die Bestätigung muss vom Auftraggeber im Audit vorgelegt werden, um eine Abwertung in den betreffenden Punkten zu vermeiden. Ab dem 1. April 2024 sind dann ausschließlich diejenigen Transporteure für Fahrten von QS-Ware zugelassen, die auch eine Zertifizierung, d.h. eine Lieferberechtigung, in der QS-Datenbank besitzen.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den relevanten Anforderungen finden Sie hier.