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Widerruf der Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Epoxiconazol zum 30. April 2020

29.04.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

20 04 03 Notfallzulassung Benevia Spargel

Auf Antrag des Zulassungsinhabers hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Epoxiconazol mit Wirkung zum 30. April 2020 widerrufen. Hintergrund für den Widerruf ist die durch Zeitablauf endende EU-Genehmigung für Epoxiconazol als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/168.

Im Gemüsebau sind davon lediglich die Fungizide InnoProtect Champion (Zulassungsnummer: 025757-60) und Champion (Zulassungsnummer: 025757-00), die beide den Wirkstoff Epoxiconazol beinhalten, betroffen. Beide Pflanzenschutzmittel haben eine Zulassung für die Bekämpfung derLaubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel. Da diese allerdings für beide Fungizide am 30. April 2020 endet, ist für sie ein Zulassungswiderruf nicht notwendig. Für sie gelten somit - gemäß den Regelungen im Pflanzenschutzgesetz - eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2020 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden.


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