Fehlerhafte Verpackungen, Farbabweichungen oder nicht verkaufte Saisonartikel – nicht jedes Lebensmittel, das für den menschlichen Verzehr hergestellt wurde, gelangt auch tatsächlich in das Verkaufsregal, geschweige denn in den Einkaufswagen: Rund ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel werden jährlich weggeworfen – das sind ca. 1,3 Milliarden Tonnen! Was für den menschlichen Verzehr als ungeeignet gilt, kann für Schweine, Rinder und Geflügel zu einem wertvollen und schmackhaften Futtermittel aufbereitet werden. Für die Aufbereitung ehemaliger Lebensmittel als Futtermittel hat QS spezifische Zusatzanforderungen definiert.
Um zu verhindern, dass ehemalige Lebensmittel (Definition s. Box) nutzlos im Müll landen, geben einige Lebensmittelhersteller ihre aussortierten Produkte an Futtermittelunternehmen weiter, die diese durch entpacken, zerkleinern und trocknen aufbereiten. Auf diese Weise finden ehemalige Lebensmittel als wertvolle Futtermittel seit langem schon ihren Weg ins QS-System – ganz im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft.
Recycling von Lebensmitteln unter kontrollierten Bedingungen
Mit der Aufnahme der Zusatzanforderung an den Bezug ehemaliger Lebensmittel vom Lebensmittelhersteller (Kapitel 3.3.) in den Leitfaden Futtermittelwirtschaft unterstreicht QS sein Engagement in puncto Nachhaltigkeit, Nährstoffrecycling und Abfallvermeidung. Gleichzeitig wird jedoch auch die Notwendigkeit einer gewissenhaften und kontrollierten Herstellung von Futtermitteln aus ehemaligen Lebensmitteln hervorgehoben. Die Aufbereiter ehemaliger Lebensmittel sind ab sofort dazu verpflichtet, spezielle Beschaffungsanforderungen einzuhalten, die zusammen mit anderen internationalen Standardgebern und Wirtschaftbeteiligten definiert wurden. Dazu gehören u.a. die Durchführung von Lieferantenaudits, das Vorliegen von Prozessdiagrammen und die Erstellung von Qualitätsfragebögen. Es muss stets sichergestellt werden, dass die Produkte keine Verderbniserscheinungen zeigen, hygienisch einwandfrei sind, keine Verpackungsteile mehr aufweisen und somit kein Gesundheitsrisiko für die Tiere darstellen. Nur so kann aus ehemaligen Lebensmitteln ein sicheres, qualitativ hochwertiges Futtermittel entstehen.
Definitionsgemäß handelt es sich bei ehemaligen Lebensmitteln um Produkte, die in völliger Übereinstimmung mit dem EU-Lebensmittelrecht für den menschlichen Verzehr hergestellt wurden, aber aufgrund von Abweichung in der Größe oder Farbe, Verpackungsfehlern, Herstellungsproblemen oder sonstigen Mängeln nicht für diesen Zweck bestimmt sind. Dazu gehören beispielweise Butterkekse mit einer fehlenden Zacke, gebrochene Nudeln oder nicht verkaufte Saisonartikel, wie Schoko-Osterhasen oder Spekulatius.