QS revidiert mit Wirkung zum 23. Januar 2026 den Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 (Anlage 8.5 zum Leitfaden Futtermittelmonitoring).
Im Rahmen der Neubewertung ergeben sich Änderungen der Einstufung für die nachfolgenden Herkunftsländer:
• Rumänien: von Hoch auf Mittel.
• Ukraine: von Mittel auf Gering
• Südfrankreich: differenzierte Herabstufung einzelner Départements:
Für zwei Départements ergibt sich eine Herabstufung:
- Jura (39): von Mittel in Gering
- Saône-et-Loire (71): von Mittel in Gering
Alle weiteren Départements in Südfrankreich verbleiben weiterhin in der Kategorie Mittel.
Die übrigen Herkunftsländer behalten ihre bisherige Risikokategorie bei.
Die ab dem 23. Januar 2026 gültige Fassung des Zusatzkontrollplans Aflatoxin B1 finden Sie hier.
