- Erste Proberechnung an Mastschweinehalter zum 1. Mai 2024 verschickt
- Beratungskonzept ist auf langfristige und nachhaltige Verbesserungen angelegt
- Schulung der Berater richtet sich sowohl an Tierärzte als auch an unabhängige Berater
Bonn, 30. April 2024. Mit der neuen Tiergesundheitsberatung für schweinehaltende Betriebe im QS-System möchte die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die Tiergesundheit verbessern und den Tierschutz aktiv fördern. Damit diese neue Anforderung effizient greifen kann, wertet QS die vorhandenen Tiergesundheitsdaten regelmäßig aus und hat – zunächst für Schweinemäster – ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt. Gleichzeitig stellt QS über einheitliche Schulungen die fachliche Expertise der Berater sicher.
Befunddaten als Basis
Zum Stichtag 1. Mai 2024 berechnet QS erstmals die sichtbaren relevanten Befunde
in der Befunddatenbank und stellt den betroffenen Schweinemästern die Ergebnisse im Informationsbrief zur Verfügung. Diese Proberechnung zieht keine Konsequenzen nach sich, sie ist ein reiner Testlauf zur Orientierung. Ihr liegen die relevanten Befunde
zugrunde, bei denen QS zunächst nur die sichtbaren Befundkategorien Schwanzveränderungen
, Teilschäden
und Untauglichkeit
berechnet.
Umfassendes Beratungskonzept mit Verbesserungs- und Beobachtungszeiten
Die verpflichtende Tiergesundheitsberatung startet voraussichtlich mit der Berechnung zum 1. August 2024. Das Konzept sieht ergänzend zur Information über die Tiergesundheitsdaten im ersten Schritt ein Audit vor. Erst wenn in diesem Audit die Auffälligkeiten bestätigt werden, ist der Tierhalter zur Tiergesundheitsberatung verpflichtet. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Bestandstierarzt erfolgen. QS räumt ausreichend Zeit für notwendige Verbesserungen in den Betrieben ein: Nach der Erst-Beratung durch einen von QS geschulten und zugelassenen Berater beginnt für den Betrieb eine 9-monatige Verbesserungszeit, in der er die vereinbarten Maßnahmen umsetzt. Nach einer automatisierten Erfolgskontrolle über die QS-Datenbank folgt eine 12-monatige Beobachtungszeit, in der die Befunddaten des Betriebs nicht erneut negativ auffallen dürfen.
Anmeldung zur Schulung der Berater startet
Für die Beratung setzt QS auf speziell geschulte und von QS zugelassene Fachleute. Hierfür kommen Tierärzte, aber auch andere, unabhängige Beraterinnen und Berater in Frage. Sowohl der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. als auch die Tiergesundheitsdienste Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover unterstützen die neue Anforderung von QS mit ihrer Expertise bei der Schulung der Berater. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung stehen die Experten den betroffenen Betrieben als Berater zur Verfügung. Die ersten Schulungstermine sind für Juni 2024 angesetzt. Alle Interessenten können sich für eine Schulung der QS-Akademie zum Thema anmelden, weitere Termine folgen dann zeitnah.
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