- Jeder zweite Mastschweinehalter profitiert inzwischen von dem schlachthofübergreifenden
Tiergesundheitsindex im QS-System - Durchschnittlich liefern Schweinemäster in Deutschland an mindestens zwei
verschiedene Schlachthöfe - Schlachthofübergreifender Datenabgleich verbessert Überblick über die
Tiergesundheit im Bestand
Bonn, 11. Juni 2024. Jeder zweite Mastschweinehalter im QS-System profitiert inzwischen von dem Anfang des Jahres eingeführten schlachthofübergreifenden Tiergesundheitsindex (TGI) Befunddaten. Denn in diesem TGI Befunddaten fasst QS die Daten aus allen Schlachthöfen systematisch zusammen, an die der Tierhalter geliefert hat; viele liefern an bis zu acht verschiedene Schlachthöfe. Die Schweinemäster erhalten mit der schlachthofübergreifenden Berechnung ein klares und eindeutiges Ergebnis. QS kann die individuellen Abweichungen aus einzelnen Schlachthöfen eingrenzen. Spezifische Auswertungen sind auch weiterhin über die QS-Datenbank abrufbar.
In dem quartalsweise erscheinenden Infobrief erhalten die Schweinemäster nur noch einen aussagekräftigen Wert für die TGIs Atemwegsgesundheit, sonstige Organgesundheit, Gliedmaßengesundheit sowie Unversehrtheit. Die einzelnen Werte der unterschiedlichen Schlachthöfe müssen nicht mehr zugeordnet und aufwändig relativiert werden. Tierhalter und betreuender Hoftierarzt können sich anhand der schlachthofübergreifenden Berechnung deutlich einfacher Klarheit über die Tiergesundheit im Bestand verschaffen.
Die schlachthofübergreifende Berechnung des TGI Befunddaten hat QS auf eine wissenschaftliche Basis gestellt: Prof. Dr. Joachim Krieter vom Institut für Tierzucht und Tierhaltung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat die Berechnung maßgeblich mitentwickelt. Die vier TGIs konzentrieren sich auf Kriterien, die für die Beurteilung der Gesundheit der Tiere eines Betriebes von entscheidender Bedeutung sind.
Der neue Wert ersetzt die bisherigen schlachthofspezifischen Tiergesundheitsindices im Infobrief an die Mastschweinehalter. Die bekannte grafische Darstellung der Ergebnisse bleibt davon unberührt. Über die QS-Datenbank können die schweinehaltenden Betriebe jederzeit auch die einzelnen Befunddaten aus den jeweiligen Schlachthöfen einsehen.