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Prozesskontrolle


Über den neuen QS-Standard „Prozesskontrolle“ haben ab sofort Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetriebe die Möglichkeit, die bewährte QS-Auditierung auch für Tierarten zu nutzen, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS‑Systems definiert sind.

Seit Juli 2026 ermöglicht QS auch Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetrieben die bewährte QS‑Auditierung für definierte Tierarten, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems erfasst sind. Damit werden definierte Tierarten in die spezifische und branchenanerkannte Prozesskontrolle des QS-Systems integriert, beginnend mit der Tierart Gänse. Die Audits erfolgen vollständig nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch und der geltenden Sanktionsverfahrensordnung. Ziel ist der Nachweis der Einhaltung von Prozess-, Hygiene- und Tierschutzanforderungen auf Basis der QS-Leitfäden. Da diese Prozesskontrollen ausschließlich Schlacht‑, Zerlege‑, Verarbeitungsbetriebe berücksichtigen und nicht die gesamte stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette, ist eine Vermarktung als QS-Ware ebenso wie die Nutzung des QS-Prüfzeichens ausgeschlossen.

 

Den QS-Leitfaden sowie weiterführende Unterlagen für die Prozesskontrolle finden Sie zum Download unter Dokumente.

Ihre Anprechpartner

Markus Hensgen

Bereichsleiter

Vincent Frackmann

Manager Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung
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