Seit Juli 2026 ermöglicht QS auch Schlacht‑, Zerlege‑ und Verarbeitungsbetrieben die bewährte QS‑Auditierung für definierte Tierarten, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems erfasst sind. Damit werden definierte Tierarten in die spezifische und branchenanerkannte Prozesskontrolle des QS-Systems integriert, beginnend mit der Tierart Gänse
. Die Audits erfolgen vollständig nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch und der geltenden Sanktionsverfahrensordnung. Ziel ist der Nachweis der Einhaltung von Prozess-, Hygiene- und Tierschutzanforderungen auf Basis der QS-Leitfäden. Da diese Prozesskontrollen ausschließlich Schlacht‑, Zerlege‑, Verarbeitungsbetriebe berücksichtigen und nicht die gesamte stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette, ist eine Vermarktung als QS-Ware ebenso wie die Nutzung des QS-Prüfzeichens ausgeschlossen.
Den QS-Leitfaden sowie weiterführende Unterlagen für die Prozesskontrolle finden Sie zum Download unter Dokumente.