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QS in 3 Minuten - Systeminformationen für Tierhalter (02/2026)

25.02.2026

QS Newsletter
 

Liebe Leserinnen und Leser,

QS bildet die Grundlage für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl. Beide Systeme greifen ineinander, bauen aufeinander auf und schaffen wertvolle Synergien. Das erlebe ich auch in meiner Doppelrolle als Geschäftsführer beider Systeme täglich. Daher lesen Sie in der heutigen QS‑Systeminformation auch etwas zur Initiative Tierwohl. Viele von Ihnen sind direkt betroffen – und wir möchten sicherstellen, dass Sie bestens informiert sind.

Außerdem erfahren Sie in dieser Ausgabe mehr zur Umsetzung der Risikobewertung zur Biosicherheit und wie wichtig Nullmeldungen für die Datenqualität in der QS‑Antibiotikadatenbank sind.

Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!

Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs


Was wichtig für Sie ist:



   

Risikobewertung zur Biosicherheit


Seit dem 1. Januar 2026 müssen QS‑Rinder- und Schweinehalter eine Risikobewertung zur Biosicherheit durchführen. Dafür kann entweder die kostenfreie Risikoampel der Universität Vechta ODER ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept - wie das niedersächsische Konzept (weitere Konzepte befinden sich aktuell in der Prüfung) - genutzt werden. Die Betriebe haben dafür bis zum 1. Juli 2026 Zeit. Ab diesem Datum muss die Nutzung im QS‑Audit nachgewiesen werden. Bewertungen, die bereits 2025 durchgeführt wurden, gelten weiter und müssen nicht wiederholt werden.

   

Hätten Sie's gewusst?



   

Initiative Tierwohl: Ferkelfonds endet zum Jahreswechsel 2026


Der Ferkelfonds der Initiative Tierwohl (ITW) läuft zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Ab 2027 stellt die ITW vollständig auf eine Marktlösung um. Die Rücknahme garantierter Preisaufschläge für Tierwohlleistungen und der Übergang zu einem Marktmodell waren zentrale Forderungen des Bundeskartellamts, das den Ferkelfonds zuletzt nur noch toleriert hat. Das Ende des Ferkelfonds wurde mit den Branchenbeteiligten abgestimmt und beschlossen und seit August 2022 mehrfach entsprechend öffentlich angekündigt. Für Ferkelerzeuger und Mäster heißt das: Ab 2027 können Schweine nur noch als ITW-Tiere vermarktet werden, wenn sie durchgängig – von der Geburt bis zur Schlachtung – im ITW-System geführt wurden. ITW-Mäster müssen daher künftig ausschließlich ITW-Ferkel beziehen. Die Herausgabe einer Aufpreisempfehlung durch die ITW ist weiterhin vorgesehen.

Die ITW empfiehlt allen Betrieben, die Lieferbeziehungen für den Ferkelzukauf zu prüfen und sich rechtzeitig passend aufzustellen.

   

Warum macht QS das?



   

Nullmeldungen: Entscheidend für die Datenqualität in der QS-Antibiotikadatenbank


Für verlässliche Auswertungen in der QS-Antibiotikadatenbank ist es entscheidend, dass alle Antibiotikabelege oder Nullmeldungen vollständig eingetragen werden. Eine Nullmeldung bestätigt ausdrücklich, dass im jeweiligen Kalenderhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden. Tierhalter können diese Meldung selbst erfassen oder – falls gewünscht – Bündler oder Tierärzte damit beauftragen. Soll das gewechselt werden und eine andere Person für die Eintragung verantwortlich sein, muss dies vorher vom Tierhalter mit dem Bündler oder Tierarzt abgestimmt werden.

Eine Anleitung zur eigenen Erfassung der Nullmeldungen finden Sie hier.


Übrigens:
Um doppelten Meldeaufwand zu vermeiden, können Sie Ihre Daten aus der Antibiotikadatenbank direkt und automatisiert an die HIT-Datenbank weiterleiten lassen – egal ob Nullmeldungen, Behandlungsbelege oder Tierbestandsveränderungen bei Geflügel. Voraussetzung: Ihr Tierarzt füllt einmalig die Tierarzterklärung aus, die direkt online in der HIT-Datenbank abgegeben wird. Auch Tierbestandsveränderungen bei Geflügel können auf diesem Weg weitergeleitet werden – in diesem Fall jedoch direkt durch den Geflügelhalter.

   
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