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Liebe Leserinnen und Leser,
QS bildet die Grundlage für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl. Beide Systeme greifen ineinander, bauen aufeinander auf und schaffen wertvolle Synergien. Das erlebe ich auch in meiner Doppelrolle als Geschäftsführer beider Systeme täglich. Daher lesen Sie in der heutigen QS‑Systeminformation auch etwas zur Initiative Tierwohl. Viele von Ihnen sind direkt betroffen – und wir möchten sicherstellen, dass Sie bestens informiert sind.
Außerdem erfahren Sie in dieser Ausgabe mehr zur Umsetzung der Risikobewertung zur Biosicherheit und wie wichtig Nullmeldungen für die Datenqualität in der QS‑Antibiotikadatenbank sind.
Bleiben Sie mit QS auf dem Laufenden!
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Alexander Hinrichs
Was wichtig für Sie ist:
Risikobewertung zur BiosicherheitSeit dem 1. Januar 2026 müssen QS‑Rinder- und Schweinehalter eine Risikobewertung zur Biosicherheit durchführen. Dafür kann entweder die kostenfreie Risikoampel der Universität Vechta ODER ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept - wie das niedersächsische Konzept (weitere Konzepte befinden sich aktuell in der Prüfung) - genutzt werden. Die Betriebe haben dafür bis zum 1. Juli 2026 Zeit. Ab diesem Datum muss die Nutzung im QS‑Audit nachgewiesen werden. Bewertungen, die bereits 2025 durchgeführt wurden, gelten weiter und müssen nicht wiederholt werden. |
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Hätten Sie's gewusst?
Initiative Tierwohl: Ferkelfonds endet zum Jahreswechsel 2026Der Ferkelfonds der Initiative Tierwohl (ITW) läuft zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Ab 2027 stellt die ITW vollständig auf eine Marktlösung um. Die Rücknahme garantierter Preisaufschläge für Tierwohlleistungen und der Übergang zu einem Marktmodell waren zentrale Forderungen des Bundeskartellamts, das den Ferkelfonds zuletzt nur noch Die ITW empfiehlt allen Betrieben, die Lieferbeziehungen für den Ferkelzukauf zu prüfen und sich rechtzeitig passend aufzustellen. |
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Warum macht QS das?
Nullmeldungen: Entscheidend für die Datenqualität in der QS-AntibiotikadatenbankFür verlässliche Auswertungen in der QS-Antibiotikadatenbank ist es entscheidend, dass alle Antibiotikabelege oder Nullmeldungen vollständig eingetragen werden. Eine Nullmeldung bestätigt ausdrücklich, dass im jeweiligen Kalenderhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden. Tierhalter können diese Meldung selbst erfassen oder – falls gewünscht – Bündler oder Tierärzte damit beauftragen. Soll das gewechselt werden und eine andere Person für die Eintragung verantwortlich sein, muss dies vorher vom Tierhalter mit dem Bündler oder Tierarzt abgestimmt werden.
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