Um den Service zu nutzen und eine QS-Zertifizierung mit einer Zertifizierung nach VLOG (Verband Lebensmittel ohne Gentechnik) zu verbinden, sind drei Schritte notwendig:
- Zunächst muss der tierhaltende Betrieb für die Teilnahme am VLOG Modul seinem QS-Bündler eine unterschriebene Teilnahmevereinbarung zuleiten. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung verpflichten sich die Tierhalter zur Einhaltung der VLOG- Zusatzkriterien.
- Anschließend meldet der Bündler den Betrieb in der QS-Datenbank an. Dazu ist der entsprechende Standort in der QS-Datenbank auszuwählen und die Option VLOG-Zusatzmodul anzuklicken.
- Angemeldete Betriebe werden dann beim nächsten regulären QS-Audit auf die zusätzlichen Anforderungen für das VLOG- Zusatzmodul geprüft (s. Sonderkapitel II). Diese Anforderungen müssen nur eingehalten werden, wenn eine Überprüfung des Zusatzmoduls gewünscht ist.
Das Auditergebnis des VLOG-Zusatzmoduls hat keine Auswirkungen auf das QS-Auditergebnis. Allerdings muss das QS-Audits bestanden werden, damit das Zusatzmodul bestanden werden kann.
Werden die Anforderungen des Zusatzmoduls erfolgreich bestanden, können sich die Betriebe an VLOG wenden, wenn sie das Ohne GenTechnik Siegel nutzen wollen; dazu muss zusätzlich ein Lizenzvertrag mit VLOG abgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte, dass die Zertifikatslaufzeit des VLOG-Zusatzmoduls auf ein Jahr begrenzt ist und sich somit von der Zertifikatslaufzeit des QS-Audits unterscheiden kann. Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur Auditoren, die sowohl bei QS als auch bei VLOG zugelassen sind, das VLOG-Zusatzmodul auditieren dürfen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Auditierung und Zertifizierung des VLOG-Zusatzmoduls an Ihre Zertifizierungsstelle.
Bei inhaltlichen Fragen zum VLOG-Standard wenden Sie sich bitte an die VLOG-Geschäftsstelle: www.ohnegentechnik.org
Dokumente:
Um den Service zu nutzen und eine QS-Zertifizierung mit einer Zertifizierung Regionalfenster e.V. zu verbinden, sind drei Schritte notwendig:
- Zunächst muss der tierhaltende Betrieb für die Teilnahme am Regionalfenster seinem QS-Bündler eine unterschriebene Teilnahmeerklärung zuleiten. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung verpflichten sich die Tierhalter zur Einhaltung der Anforderungen für das Regionalfensterprogramm.
- Anschließend meldet der Bündler den Betrieb in der QS-Datenbank an. Dazu ist der entsprechende Standort in der QS-Datenbank auszuwählen und die Option Regionalfenster anzuklicken.
- Angemeldete Betriebe werden dann beim nächsten regulären QS-Audit auf die zusätzlichen Anforderungen für das Regionalfensterprogramm geprüft (s. Sonderkapitel I). Diese Anforderungen müssen nur eingehalten werden, wenn eine Überprüfung des Zusatzmoduls gewünscht ist. Im Audit wird dann über Bestandsregister und Lieferscheine überprüft, ob die Tiere in Deutschland geboren sind und für die vorgegebenen Zeiträume auf dem Betrieb (mit dieser Standortnummer) bzw. in der definierten Region gehalten wurden und ob die Lieferscheine korrekt sind. Teilnehmende Betriebe sind über die öffentliche Suche in der QS-Datenbank erkennbar.
Schlachtunternehmen, die Lizenznehmer des Regionalfensters und gleichzeitig QS-Systempartner sind, können von den teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieben Schlachttiere beziehen, ohne dass ihre Lieferanten weitere Audits durchführen müssen.
Das Auditergebnis des Regionalfenster-Zusatzmoduls hat keine Auswirkungen auf das QS-Auditergebnis. Allerdings muss das QS-Audits bestanden werden, damit das Zusatzmodul bestanden werden kann.
Weitere Infos zum Regionalfensterprogramm finden Sie unter www.regionalfenster.de.
Dokumente: